Seitenweit

Hausordnung Kulturpalast Dresden

Geltungsbereich

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Mietern, Veranstaltern und Besuchern, während ihres Aufenthalts am und im Gebäude der Versammlungsstätte Kulturpalast Dresden.

Sie unterliegen dem Hausrecht der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.

Allgemeines

  1. Der Kulturpalast Dresden ist eine Einrichtung im Eigentum der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.
  2. Die Einrichtungen des Kulturpalast Dresden sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  3. Kundgebungen, Demonstrationen und nicht genehmigte Werbeaktionen jeglicher Art sind im Kulturpalast nicht gestattet.
  4. Der Kulturpalast Dresden ist geöffnet auf Grundlage der Veranstaltungs- und Geschäftszeiten der im Haus ansässigen Mietparteien.
  5. Die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG verwaltet und vermietet den Kulturpalast Dresden.

Hausrecht

  1. Mit dem Betreten des Hauses, der Vereinbarung einer Raummiete oder dem Kauf einer Eintrittskarte tritt automatisch die Hausordnung in Kraft. Grundsätzlich ist den Anordnungen der Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen das Hausrecht können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Die Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG sind ausschließlich an die Weisungen der Geschäftsführung gebunden.
  2. Eltern haften für Ihre Kinder.
  3. Die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Verletzung von Verboten und Geboten der Hausordnung sowie bei sonstigen erheblichen Störungen und Belästigung anderer Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer/-innen, dem oder den Verursachern bzw. Störern ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen.
  4. Für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von Ver- oder Geboten dieser Hausordnung entstehen, ist jegliche Haftung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Für jegliche Schäden haftet der Verursacher gegenüber der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG.

Zutritt von Besuchern zu Veranstaltungen

  1. Stark alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist es den Veranstaltungsbesuchern des Konzertsaales im Kulturpalast Dresden untersagt Straßengarderobe im Veranstaltungsbereich mitzuführen. Mäntel, Jacken und Gepäck o. Ä. sind an der Garderobe abzugeben.
  3. Das Aufsichtspersonal der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt im besonderen Falle, Taschen und ähnliche Behältnisse, Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
  4. Es ist nicht gestattet, Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, stimmverstärkende Geräte, gefährliche Stoffe mitzuführen.
  5. Hunde sind nur angeleint und mit Maulkorb im Kulturpalast Dresden im Bereich des Erdgeschosses Hauptfoyer zugelassen.
  6. Das Betreten von Garderoben, Catering-Räumen bzw. technischen Betriebsräumen ist nur den unmittelbar an den Veranstaltungen beteiligten Personen erlaubt.

Zutritt von Angestellten, Künstlern und Dienstleistern

Der Zutritt zum Gebäude für Angestellte, Beschäftigte, Mitwirkende an Veranstaltungen und beauftragte Dienstleistungsunternehmen der Mietparteien hat grundsätzlich über den Eingang Pförtner auf der Nordseite (Rosmaringasse/Ecke Galeriestraße) zu erfolgen. Zur Legitimation ist dem Sicherheitspersonal auf Verlangen der Betriebsausweis vorzuzeigen. In Erfordernis der Brandschutzbestimmungen erfolgt mit dem Zutritt die Erfassung der Personenzahlen, die sich im Gebäude aufhalten.

Verhalten

  1. Die Mieter und Besucher/-innen werden aufgefordert, sich im Hause ruhig zu verhalten, um laufenden Veranstaltungen nicht zu stören.
  2. Der Kulturpalast Dresden ist ein rauchfreies Haus nach den Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG). Das Rauchverbot gilt generell im ganzen Haus. Rauchzonen sind gesondert gekennzeichnet.
  3. Essen und Trinken sind ausschließlich über das Cateringunternehmen zu erwerben. Speisen und Getränke dürfen nicht von außen von den Besucher/-innen in den Kulturpalast Dresden mitgebracht werden. Einzelheiten der Bewirtschaftung bei Vermietungen sind vom Mieter direkt mit dem Cateringunternehmen zu vereinbaren.
  4. Die Benutzung von Spiritus, Brennpaste etc. ist in den Foyers und Räumen des Kulturpalast Dresden verboten. Die Zubereitung von Speisen darf nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erfolgen.
  5. Bild-, Film- und Tonaufnahme bedürfen der Genehmigung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG, insbesondere wenn die Rechte Dritter dabei berührt werden. Medienvertreter/-innen werden gebeten, sich vorher zu akkreditieren.

Rettungswege

  1. Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege müssen freigehalten werden. Bestuhlungspläne dürfen nicht geändert werden!
  2. Abweichende Nutzungen von festgelegten Bestuhlungsplänen sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung oder Nutzung bei der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG zu beantragen.

Sicherheit /Brandschutz

  1. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder feuerähnlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigter oder verdichteter Gase, Pyrotechnik u. Ä. ist unzulässig. Ausnahmen können nur gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen, die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Vermieterin vorliegt sowie besondere Brandschutzmaßnahmen/Brandsicherheitswache getroffen werden.
  2. Bei Auslösung eines Alarms sind sofort alle Tätigkeiten zu unterbrechen und das Gebäude über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Den Anweisungen der Sprachdurchsagen, der Mitarbeiter/-innen der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG bzw. deren Beauftragten sind hierbei unbedingt und sofort Folge zu leisten.
  3. Feuerwehrzufahrten am Gebäude und auch Hydranten innerhalb des Kulturpalast Dresden sind stets frei zu halten und dürfen in keiner Art verstellt werden.
  4. Die Flucht- und Rettungswegpläne sind im Gebäude ausgehangen und zu beachten.
  5. Behördliche Erlaubnisse

Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten sind einzuhalten. Polizeilichen Vorschriften ist zu entsprechen. Insbesondere sind die Bestimmungen der SächsVStättVO einzuhalten.

Sonstiges

  1. Dienstleistungsbetriebe haben nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung mit der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb des Hauses so durchzuführen, dass die Mieter und der Veranstaltungsbetrieb, dessen Vor- und Nachbereitungen nicht behindert oder gefährdet werden.
  2. Öffentliche Flächen im Kulturpalast Dresden werden videoüberwacht.
  3. Auf Bestimmungen des Versammlungs- und Jugendrechts wird besonders verwiesen.
  4. Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  5. Während der Hausnutzung oder des Besuches entstandene oder verursachte Schäden müssen sofort der Objektleitung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG gemeldet werden.
  6. Gefundene Gegenstände sind bei der Betriebswache/ Pförtner abzugeben.
  7. Jegliche Art von Informations-, Werbe- und Verkaufsständen im oder am Kulturpalast darf nur mit Genehmigung der Objektleitung der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG und unter Beachtung der Werbe- und Gestaltungssatzung G-08 errichtet werden.

Haftungsausschluss

  1. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG nicht.
  2. Schadensansprüche gegen die Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht von der Kommunale Immobilien Dresden GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 28.04.2017 in Kraft.

Axel Walther - Geschäftsführer
Norbert Horn - Bereichsleitung Kulturbauten